Mitglied/Förderer werden

 

Werden Sie ein aktives und stimmberechtigtes Mitglied

Als aktives und stimmberechtigtes Mitglied können Sie an unseren Projekten mitarbeiten und Ihre Ideen und Anregungen direkt einbringen.

Der Mindestbeitrag hierfür beträgt pro Schuljahr lediglich 30 Euro.

Die Mitgliedschaft im Förderverein beginnt mit der Beitrittserklärung, deren Übergabe an ein Vorstandsmitglied oder an die Schule bzw. Eingang des ersten Jahresbeitrages. Mitgliedsbeiträge ziehen wir per SEPA-Lastschriftmandat ein. Empfänger von SGB-II Leistungen können auf Antrag beim Vorstand und gegen Nachweis vom Jahresbeitrag befreit werden. Die Beitrittserklärung können Sie uns auch jederzeit postalisch zusenden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht zum 31.07. unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist eine Kündigung durch schriftliche Erklärung an ein Vorstandsmitglied erfolgt.

Hier finden Sie unser Beitrittsformular

  
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Unterstützen Sie uns als Freund*in und Fördernder unseres Vereins

Mit Ihren Spenden unterstützen Sie direkt spannende Projekte sowie die Zusammenarbeit in der gesamten Schulfamilie.

Diese können Sie auf folgendes Konto einzahlen:

Freunde des Gymnasiums Freiham e.V.

Stadtsparkasse München

IBAN: DE13 7015 0000 1005 9024 48

BIC: SSKEMDEMM

Vielen Dank!

Alle Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Unser Verein „Freunde des Gymnasiums Freiham e. V.“ ist beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich  bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen.

 

Nachfolgend ein paar Hinweise bezüglich Spenden!

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 200 Euro

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. 

Bei Spenden bis 200 Euro bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung benötigen, senden Sie uns bitte unter Verwendung unseres Kontaktformulars eine Nachricht.

Spenden über 200 Euro

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie hierbei bitte daran Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.

 

Bankverbindung

Stadtsparkasse München

IBAN: DE13 7015 0000 1005 9024 48

BIC: SSKMDEMMXXX